Thema 3: Durchgefallen — was tun? Bestehensregeln & Wiederholung

Die Bestehensregeln der Theorieprüfung (FeV Anlage 7: max. 10 Fehlerpunkte, zwei falsche 5-Punkte-Fragen = nicht bestanden), die gesetzliche Wiederholungsfrist (FeV § 18: in der Regel mindestens zwei Wochen — nicht die oft zitierte „7-Tage-Regel“), Zeitgrenzen und Taktik für den zweiten Versuch.

1. So wird die Theorieprüfung bewertet (FeV Anlage 7 Nr. 1.2.2 und 1.2.3)

  • 30 Fragen (20 Grundstoff + 10 Zusatzstoff Klasse B) mit einer Gesamtwertigkeit von 110 Punkten.
  • Nicht bestanden ist die Prüfung, wenn mehr als 10 Fehlerpunkte erreicht wurden oder wenn zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet wurden — auch wenn die Fehlerpunkte-Grenze von 10 dabei gar nicht überschritten ist.
  • Eine nicht bestandene theoretische Prüfung ist in vollem Umfang zu wiederholen (Anlage 7 Nr. 1.2.3) — es zählt nicht der „bessere Teilversuch“.

2. Die Wiederholungsfrist — bitte nicht „7-Tage-Regel“ nennen

Im Gesetz steht für beide Prüfungen (Theorie und Praxis) dieselbe Regel in FeV § 18 Abs. 1 Satz 2:

„Eine nicht bestandene Prüfung darf nicht vor Ablauf eines angemessenen Zeitraums, in der Regel mindestens zwei Wochen, wiederholt werden.“

  • Die populäre „7-Tage-Regel“ für die Theorieprüfung findet sich nicht im Gesetzestext — sie ist eine Faustregel aus der Prüfungspraxis. Verlasse dich bei der Terminplanung auf die Aussage deiner Fahrschule zur aktuellen Prüfungsrichtlinie; gesetzlich garantiert sind dir erst zwei Wochen nach dem Durchfallen.
  • Die praktische Prüfung kann ebenfalls erst nach diesem angemessenen Zeitraum wiederholt werden; bereits bestandene Prüfungsteile (z. B. die Theorie) müssen nicht wiederholt werden (FeV Anlage 7 Nr. 2.5.1).

3. Gibt es ein Limit an Versuchen?

  • Eine Anzahlbegrenzung der Wiederholungen gibt es in der FeV nicht. Aber die Zeitgrenzen wirken als faktisches Limit: Die bestandene Theorie gilt nur 12 Monate (FeV § 18 Abs. 2), die Ausbildung darf nicht älter als 2 Jahre sein (FeV § 16 Abs. 3).
  • Täuschungsversuch: Die Prüfung gilt als nicht bestanden; die Wiederholung kann bis zu neun Monate gesperrt werden (FeV § 18 Abs. 1) — Handys, Spickzettel und Similarities haben in der Prüfung nichts verloren.

4. Taktik für den zweiten Versuch

  • Fehleranalyse statt Kopfschütteln: Lass dir vom Prüfer die Fehlerpunkte zeigen. Zwei falsche 5-Punkte-Fragen? Dann gezielt die schweren Themen (Vorfahrt, Abstand, Geschwindigkeit) vertiefen.
  • Simulation statt Hoffnung: Übe mit unserer kostenlosen Prüfungssimulation im echten Format — 30 Fragen, 45 Minuten, Fehlerpunkte-Bewertung inklusive der 2×5-Punkte-Regel. Bestehst du die Simulation dreimal in Folge stabil unter 6 Fehlerpunkten, bist du bereit.
  • Ruhe vor Termin: In der Woche vor der Wiederholung lieber früh und kurz lernen als Nachtshifts. Ausreichend Schlaf vor dem Prüfungstag ist die unterschätzteste Lernstrategie.
  • Bei der praktischen Prüfung: Ein einzelner Fehler entscheidet die Prüfung nicht — wiederholte oder schwerwiegende Fehler schon (FeV Anlage 7 Nr. 2.5.2). Details im Kurs „Praktische Führerscheinprüfung Klasse B“.
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Wann ist die Theorieprüfung Klasse B definitiv nicht bestanden?

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Wie schnell darf eine nicht bestandene Prüfung gesetzlich wiederholt werden?

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Du hast die Theorieprüfung bestanden, aber die praktische gleich zweimal nicht. Musst du danach auch die Theorie wiederholen?

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Was droht bei einem Täuschungsversuch in der Prüfung?

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Wie viele Versuche für die Theorieprüfung erlaubt das Gesetz maximal?

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